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   BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02   

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https://dejure.org/2003,11026
BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02 (https://dejure.org/2003,11026)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 3Z BR 177/02 (https://dejure.org/2003,11026)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 3Z BR 177/02 (https://dejure.org/2003,11026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FamRÄndG Art. 7 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamRÄndG Art. 7 § 1
    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung einer Scheidungsklage nach mazedonischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennungsfähigkeit eines ausländischen (hier: mazedonischen) Scheidungsurteils; Versagung bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs; Ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; Zulässigkeit der Ersatzzustellung nach dem Recht des Erststaates; ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02
    Denn die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, ist der Verteidigung vor deren Erlass nicht gleichwertig (vgl. EuGH IPrax 1993, 394/395; BGHZ 120, 305/314; BayObLG FamRZ 2000, 1170/1172; a.A. Zöller/Geimer ZPO, 23.Aufl. § 328 Rn. 137).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02
    Denn die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, ist der Verteidigung vor deren Erlass nicht gleichwertig (vgl. EuGH IPrax 1993, 394/395; BGHZ 120, 305/314; BayObLG FamRZ 2000, 1170/1172; a.A. Zöller/Geimer ZPO, 23.Aufl. § 328 Rn. 137).
  • BayObLG, 11.10.1999 - 1Z BR 44/99

    Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02
    Denn die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, ist der Verteidigung vor deren Erlass nicht gleichwertig (vgl. EuGH IPrax 1993, 394/395; BGHZ 120, 305/314; BayObLG FamRZ 2000, 1170/1172; a.A. Zöller/Geimer ZPO, 23.Aufl. § 328 Rn. 137).
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